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Full text of "05/2133 - EWG-Marktordnung für Milch und Milchprodukte"

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Deutsdier Bundestag 
5. Wahlperiode 


Drudesache V/ 2133 


Große Anfrage 

der Fraktion der SPD 


betr. FWG-Marktordnung für Milch und Milchpro- 
dukte 


Wir fragen die Bundesregierung*. 

1. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß im Hinblick auf die 
Situation auf dem Milchmarkt die Instrumente der gemeinsa- 
men Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (Ver- 
ordnung Nr. 13/64/EWG) in Verbindung mit den beiden Ent- 
schließungen des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemein- 
schaft vom 24. Juli 1966 bewirken, daß 

a) der auf 41,2 Pf/kg frei Molkerei festgesetzte Richtpreis für 
Milch mit 3,7Vo Fett im Durchschnitt der Gemeinschaft und 
in der Bundesrepublik im Markt erzielt werden kann, 

b) langfristig strukturelle Überschüsse, insbesondere bei But- 
ter und Magermilchpulver verhindert werden und 

c) die Kosten zur Durchführung der gemeinsamen Milchpoli- 
tik im Rahmen der von der Bundesregierung in ihrer Ant- 
wort vom 31. Oktober 1966 auf eine Kleine Anfrage der 
Fraktion der SPD (Drucksache V/1089) genannten Summe 
von 2,24 Mrd. DM zu halten sind? 

2. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß 

a) durch die Gewährung einer Prämie für die Verfütterung 
von Magermilch von 5,5 Pf/kg in einigen Gebieten der Ge- 
meinschaft die Zunahme der Molkereianlieferungen be- 
schleunigt wird und sowohl die Überschüsse an Butter und 
Magermilchpulver als auch die angenommenen Kosten zur 
Durchführung der gemeinsamen Milchpolitik wesentlich 
ansteigen? 

b) die Gewährung von Prämien auch für flüssige Magermilch 
nicht nur strenge Kontrollen sondern auch eine laufende 
amtliche Molkereistatistik in allen Partnerländern der Ge- 
meinschaft erfordert, um einen unberechtigten Bezug von 
Förderungsmitteln zu verhindern? 


Druck: Budbdruckerei Peter Meier, 5201 Buisdorf/Siegburg 
Alleinvertrieb: Dr. Hans Heger, 532 Bad Godesberg, 
Postfach 821, GoethestraOe 54, Tel. 6 35 51 



Dradcsache V/2133 


Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 


3. Welche Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregie- 
rung auf Gemeinschaftsebene getroffen werden, um einen 
Abbau der vorhandenen Butterbestände zu erreichen und in 
Zukunft die Vorräte — soweit es sich nicht um Bestände für 
Krisenfälle handelt — auf die für den Saisonausgleich not- 
wendigen Mengen zu beschränken? 

4. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicher- 
stellen, daß nach dem 1. April 1968 aus Partnerländern nur 
solche Milch und Milcherzeugnisse — insbesondere Trink- 
milch- und Frischmilchprodukte — in die Bundesrepublik ein- 
geführt werden, die den deutschen Hygiene- und Qualitäts- 
vorschriften entsprechen? 

5. Ist damit zu rechnen, daß evtl. Mehraufwendungen zur 
Durchführung der gemeinsamen Milchpolitik, die wesentlich 
über die veranschlagten Beträge hinausgehen und damit den 
im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes 
(Drucksache V/2065) für EWG-Agrarbeiträge veranschlagten 
Ausgabebedarf übersteigen, zu einer Kürzung der Ansätze 
für nationale Förderungsmaßnahmen zugunsten der Land- 
wirtschaft in Einzelplan 10 führen? 


Bonn, den 4. Oktober 1967 


Sdimidt (Hamburg) und Fraktion